Rudolf Lange 
 

 

Praktischer Betriebswirt  

Diplom Bankbetriebswirt ADG  

gebundener Versicherungsvertreter  

nach § 11a GewO  

 

eingetragen im Versicherungsvermittlerregister  

unter der Nummer D-B2UL-5V2B2-52  

 


Photovoltaik-
versicherung

 

 

Warum ist eine Photo­voltaik­versicherung sinnvoll?

 

Die Neuanschaffung einer modernen Photovoltaikanlage ist kostenintensiv. Gerade jetzt, wo die staatlichen Zuschüsse für den Kauf von neuen Solarmodulen nicht mehr in der Höhe gezahlt werden wie zu Beginn des Photovoltaik-Booms. Auch deshalb erfolgt die Anschaffung einer Solaranlage häufig mit Hilfe eines Kredits.

 

Durch den Klimawandel und den damit verbundenen Wetterkapriolen steigt das Risiko eines Schadens für Ihre Anlage. Naturgewalten wie Feuer, Stürme, Starkregen, extremer Frost und Hagel können Ihre Solaranlage beschädigen und sie im schlimmsten Falle teilweise oder ganz unbrauchbar machen. Eine Photovoltaikversicherung sichert Sie in diesen Schadenfällen ab und bietet ebenso Schutz bei Diebstahl und mutwilliger Beschädigung Ihrer Anlage durch Dritte.

 

Die Photovoltaikversicherung deckt Sachschäden an betriebsfertigen Dach- und Fensteranlagen mit einer Versicherungssumme von bis zu 1 Mio. Euro ab. Auch Kleinanlagen mit einem Ertrag von bis zu 10 kWp sind somit vollumfassend abgesichert.

 

Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Photovoltaikversicherung nur bereits betriebsfertige Photovoltaikanlagen absichert. Eine sich noch im Bau befindliche oder stillgelegte Anlage ist im Versicherungsschutz nicht inbegriffen.

 

Die weit verbreitete Annahme, eine Photovoltaikversicherung sei in der Gebäudeversicherung automatisch enthalten, entspricht leider nicht der gängigen Praxis. Deshalb ist es ratsam, seine Anlage separat zu versichern, um im Schadenfall nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben.
 


 

Welche Schäden an der Photo­voltaik­anlage sind abgedeckt?

 

In allen Schadenfällen gilt der Versicherungsschutz für folgende Komponenten:

 

* Wesentliche Bestandteile einer Photovoltaikanlage: Module, Wechselrichter, Trafo, Modulhalterungen/ Gestelle, Verkabelung für die Photovoltaikanlage, im Wert enthaltene Energiespeicheranlagen bis zu einem Versicherungsneuwert von 100.000 Euro

 

* Schalt- und Regeltechnik

 

* Stationäre Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge

 

* Elektrisch beheizte Warmwasserboiler (inkl. dazugehörender Pumpen- und Steuerungstechnik), wenn diese ausschließlich mit dem durch die versicherte Photovoltaikanlage erzeugten Strom beheizt werden und im Lieferumfang der Photovoltaikanlage enthalten sind (keine Kombinationsgeräte im Rahmen der Haustechnik)

 

Ist eine Solaranlage nicht funktionstüchtig, hat dies außerdem Ertragsausfälle bei der Stromerzeugung und damit finanzielle Einbußen für den Besitzer zur Folge. Ob Sie Ihre Photovoltaikanlage versichern oder nicht, bleibt Ihnen allerdings selbst überlassen. Der Versicherungsschutz für eine Solaranlage am Haus ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.