Rudolf Lange 
 

 

Praktischer Betriebswirt  

Diplom Bankbetriebswirt ADG  

gebundener Versicherungsvertreter  

nach § 11a GewO  

 

eingetragen im Versicherungsvermittlerregister  

unter der Nummer D-B2UL-5V2B2-52  

 


Pflege-Zusatz-
versicherung
 
Pflege ist Privatsache:
Die Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung sind vom Gesetzgeber festgeschrieben und nur als Grundabsicherung konzipiert. Sie deckt die Pflegekosten nur zu einem Teil ab.
Mit einer Ergänzung der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung durch unsere Pflege-Zusatzversicherung, verbessern Sie Ihre Grundabsicherung gegen die hohen Kosten eines etwaigen Pflegebedarfes.


Ihre Vorteile im Überblick:
* Bessere Grundabsicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit
* beitragsstabil im Alter durch Rückstellungen
* beitragsfreie Mitversicherung von Kindern möglich
* Pflege-Hotline für Ihre individuellen Fragen