Rudolf Lange 
 

 

Praktischer Betriebswirt  

Diplom Bankbetriebswirt ADG  

gebundener Versicherungsvertreter  

nach § 11a GewO  

 

eingetragen im Versicherungsvermittlerregister  

unter der Nummer D-B2UL-5V2B2-52  

 


RiesterRente
 
Wozu braucht man eine RiesterRente?

Die finanzielle Lücke zwischen Gehalt und späterer gesetzlicher Rente wird durch die Absenkung des Rentenniveaus immer größer. Individuelle Altersvorsorge wird daher immer wichtiger. Die RiesterRente wird durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuerersparnisse staatlich gefördert.



Leistungen der Riesterrente

1) Leistungen bei Rentenbeginn:

Altersrente: Sie bekommen eine lebenslange garantierte Rente. Monat für Monat – egal, wie alt Sie werden.

Teilkapitalzahlung: Sie können sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Rente vermindert sich dann entsprechend.

Hinterbliebenenschutz bei Tod des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn: Übertragung oder Rente Sie können das Kapital auf einen Riestervertrag Ihres Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners übertragen. Alternativ ist auch sofort die Zahlung einer Hinterbliebenenrente möglich. Eine Hinterbliebenenrente an Ihre Kinder ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. In allen Fällen bleiben die staatlichen Zulagen erhalten.

2) Weitere Merkmale und Vorteile:

Flexibler Leistungsbeginn: Ihren Rentenbeginn können Sie zwischen 62 und 85 Jahren frei wählen.

WohnRiester: Für die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. muss das Geld möglichst zeitnah in den Bau fließen) Kapital entnehmen.

Eigene Zuzahlungen: Zu den Beitragszahlungen können Sie ganz flexibel Zuzahlungen leisten und die Beiträge bis zu der Höchstbeitragsgrenze von 2.100 EUR jährlich erhöhen.

Staatliche Zulagen:

- Grundzulage: Jeder förderberechtigte Riestersparer hat pro Jahr Anspruch auf 154 EUR Grundzulage. Bei einem eigenen Vertrag des nicht unmittelbar förderberechtigten Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners (mit 60 EUR p.a.) erhält dieser auch die Grundzulage.

- Kinderzulage: Für jedes Kind, das ab 1.1.2008 geboren wurde, besteht Anspruch auf eine Zulage von 300 EUR pro Jahr. Für jedes Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 185 EUR.


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