Leistungen der Riesterrente
1)
Leistungen bei Rentenbeginn:
Altersrente:
Sie
bekommen eine lebenslange garantierte Rente. Monat für Monat
– egal, wie alt Sie werden.
Teilkapitalzahlung: Sie
können sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % des gebildeten Kapitals
auszahlen lassen. Die Rente vermindert sich dann entsprechend.
Hinterbliebenenschutz bei Tod des Versicherungsnehmers
vor Rentenbeginn: Übertragung oder Rente Sie können das Kapital
auf einen Riestervertrag Ihres Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners
übertragen. Alternativ ist auch sofort die Zahlung einer Hinterbliebenenrente
möglich. Eine Hinterbliebenenrente an Ihre Kinder ist bis
zum 25. Lebensjahr möglich. In allen Fällen bleiben die staatlichen
Zulagen erhalten.
2) Weitere Merkmale und Vorteile:
Flexibler Leistungsbeginn: Ihren Rentenbeginn können
Sie zwischen 62 und 85 Jahren frei wählen.
WohnRiester: Für die Finanzierung einer eigengenutzten
Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (z.
B. muss das Geld möglichst zeitnah in den Bau fließen) Kapital
entnehmen.
Eigene Zuzahlungen: Zu den Beitragszahlungen können Sie
ganz flexibel Zuzahlungen leisten und die Beiträge bis zu
der Höchstbeitragsgrenze von 2.100 EUR jährlich erhöhen.
Staatliche
Zulagen:
-
Grundzulage: Jeder förderberechtigte Riestersparer hat pro
Jahr Anspruch auf 154 EUR Grundzulage. Bei einem eigenen Vertrag
des nicht unmittelbar förderberechtigten Ehepartners/eingetragenen
Lebenspartners (mit 60 EUR p.a.) erhält dieser auch die Grundzulage.
-
Kinderzulage: Für jedes Kind, das ab 1.1.2008 geboren wurde,
besteht Anspruch auf eine Zulage von 300 EUR pro Jahr. Für
jedes Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde, beträgt
die Zulage 185 EUR.
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