Rudolf Lange 
 

 

Praktischer Betriebswirt  

Diplom Bankbetriebswirt ADG  

gebundener Versicherungsvertreter  

nach § 11a GewO  

 

eingetragen im Versicherungsvermittlerregister  

unter der Nummer D-B2UL-5V2B2-52  

 


Aktuelles

 
Immobilien-Finanzierung:
Top-Zins für Ihre Immobilien-Finanzierung.
Nennen Sie uns Ihren [Wunschzins]. Wir schauen mit Ihnen, was sich machen lässt. Sie erhalten auch die günstigen KfW-Kredite bei uns.


 

 
Altersvorsorge:
Welche Wunschrente haben Sie?.
Nennen Sie uns Ihre [Wunschrente]. Gerne zeigen wir Ihnen verschiedene Wege wie Sie Ihre Wunschrente erreichen können. Sie erhalten dabei sämtliche staatlichen Zuschüsse die möglich sind.



Heirat:
Partner brauchen Partner.
Mit dem Ja-Wort beginnt ein neuer Lebensabschnitt - das gilt auch für Ihren gemeinsamen Versicherungsschutz. Mit der Allianz an Ihrer Seite können Sie optimal auf diese Veränderung reagieren.


 
Auch Pflegende brauchen einen Lohn:

Die meisten Menschen werden daheim von Töchtern gepflegt.
Wir werden immer älter - was auf den ersten Blick positiv ist, hat auch seine Schattenseiten. Je älter wir werden, desto größer wird auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir pflegedürftig werden. Bereits heute ist jeder dritte Mann oder Frau über 80 Jahren pflegebedürftig, die meisten in Pflegestufe I. Davon werden 85 Prozent von Familienangehörigen gepflegt. Das sind meistens die Töchter und Schwiegertöchter. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt diesen "Laien-Pflegern" 225 Euro pro Monat.
Das deckt aber in der Regel nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten wie z.B. Benzin. Der weit größere Teil der Kosten ist aber der Verdienstausfall der pflegenden Familienangehörigen. Nicht selten geben die Töchter für die Pflegetätigkeit ihren Beruf sogar teilweise oder ganz auf.
Wie kann man diese finanziellen Risiken absichern? Am besten mit einer privaten [Pflegezusatzversicherung]. Diese zahlt dem Pflegebedürftigen einen vorher vereinbarten Betrag aus, sobald eine Pflegestufe vorliegt.
Eine gute Pflegezusatzversicherung sollte folgende Kriterien erfüllen:
- volle Leistungen bereits ab Stufe I
- freie Wahl des versicherten Betrages in den einzelnen Pflegestufen.
- Keine Unterscheidung zwischen Laien- u. Profipflege
- Ohne Warte- und Karenzzeit
- Beitragsfreiheit sobald eine Pflegestufe vorliegt


Straf-Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmen:
Der mittelständische Unternehmer im Fokus der
Ermittlungsbehörden.


Gründe:
- Ausweitung der Straftatbestände durch den Gesetzgeber und die    Rechtssprechung.
- Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bei den Verfolgungsbehörden.

Das strafrechtliche Risiko trägt immer die natürliche Person,
z. B. bei Gesellschaften der Geschäftsführer.

Strafrechtliche Risikotatbestände sind z. B.:
- Vermögensdelikte
- Insolvenzdelikte
- Steuerhinterziehung
- Umweltdelikte
- Korruptionsdelikte
- Arbeitsstrafrecht

Nur eine professionelle Verteidigung des Beschuldigten "von Anfang an" gewährleistet einen "erträglichen" Ausgang des Strafverfahrens.
Jeder kann unverschuldet mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen werden. Als Anfangsverdacht reicht schon eine anonyme Anzeige aus. Gerade der erfolgreiche Unternehmer ist daher besonders gefährdet ("viel Feind - viel Ehr"). Die Absicherung durch einen guten [Strafrechtsschutz] zeugt von Professionalität und Risikobewusstsein.

Versichert sind automatisch alle noch nicht eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Der Jahresbeitrag ist von der Art und Größe des Unternehms abhängig. Er beträgt aber meist erheblich weniger, als bereits für ein Erstberatungshonorar bei einem professionellen Strafverteidiger ausgegeben
werden müsste.