Immobilien-Finanzierung:
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auch die günstigen KfW-Kredite bei uns.
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Altersvorsorge:
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Wunschrente haben Sie?.
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Gerne zeigen wir Ihnen verschiedene Wege wie Sie Ihre Wunschrente
erreichen können. Sie erhalten dabei sämtliche staatlichen
Zuschüsse die möglich sind.
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Heirat:
Partner
brauchen Partner.
Mit dem Ja-Wort beginnt ein neuer Lebensabschnitt - das gilt
auch für Ihren gemeinsamen Versicherungsschutz. Mit der Allianz
an Ihrer Seite können Sie optimal auf diese Veränderung reagieren.
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Auch Pflegende brauchen einen Lohn:
Die meisten Menschen werden daheim
von Töchtern gepflegt.
Wir werden immer älter - was auf den ersten Blick positiv ist,
hat auch seine Schattenseiten. Je älter wir werden, desto größer
wird auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir pflegedürftig werden.
Bereits heute ist jeder dritte Mann oder Frau über 80 Jahren
pflegebedürftig, die meisten in Pflegestufe I. Davon werden
85 Prozent von Familienangehörigen gepflegt. Das sind meistens
die Töchter und Schwiegertöchter. Die gesetzliche Pflegeversicherung
zahlt diesen "Laien-Pflegern" 225 Euro pro Monat.
Das deckt aber in der Regel nur einen kleinen Teil der anfallenden
Kosten wie z.B. Benzin. Der weit größere Teil der Kosten ist
aber der Verdienstausfall der pflegenden Familienangehörigen.
Nicht selten geben die Töchter für die Pflegetätigkeit
ihren Beruf sogar teilweise oder ganz auf.
Wie kann man diese finanziellen Risiken absichern? Am besten
mit einer privaten [Pflegezusatzversicherung].
Diese zahlt dem Pflegebedürftigen einen vorher vereinbarten
Betrag aus, sobald eine Pflegestufe vorliegt.
Eine gute Pflegezusatzversicherung sollte folgende Kriterien
erfüllen:
- volle Leistungen bereits ab Stufe I
- freie Wahl des versicherten Betrages in den einzelnen Pflegestufen.
- Keine Unterscheidung zwischen Laien- u. Profipflege
- Ohne Warte- und Karenzzeit
- Beitragsfreiheit sobald eine Pflegestufe vorliegt
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Straf-Rechtsschutz für Selbstständige
und Unternehmen:
Der mittelständische Unternehmer
im Fokus der
Ermittlungsbehörden.
Gründe:
- Ausweitung der Straftatbestände durch den Gesetzgeber und
die Rechtssprechung.
- Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bei den Verfolgungsbehörden.
Das strafrechtliche Risiko trägt immer die natürliche Person,
z. B. bei Gesellschaften der Geschäftsführer.
Strafrechtliche Risikotatbestände sind z. B.:
- Vermögensdelikte
- Insolvenzdelikte
- Steuerhinterziehung
- Umweltdelikte
- Korruptionsdelikte
- Arbeitsstrafrecht
Nur eine professionelle Verteidigung des Beschuldigten "von
Anfang an" gewährleistet einen "erträglichen" Ausgang des
Strafverfahrens.
Jeder kann unverschuldet mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
überzogen werden. Als Anfangsverdacht reicht schon eine anonyme
Anzeige aus. Gerade der erfolgreiche Unternehmer ist daher
besonders gefährdet ("viel Feind - viel Ehr"). Die Absicherung
durch einen guten [Strafrechtsschutz]
zeugt von Professionalität und Risikobewusstsein.
Versichert sind automatisch alle noch nicht eingeleiteten
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Der Jahresbeitrag ist
von der Art und Größe des Unternehms abhängig. Er beträgt
aber meist erheblich weniger, als bereits für ein Erstberatungshonorar
bei einem professionellen Strafverteidiger ausgegeben werden
müsste.
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